Du hast schon mal den Begriff Urlaubssemester gehört und fragst dich was das ist oder du spielst mit dem Gedanken ein Urlaubssemester einzulegen? Wir erklären dir was es mit dem Urlaubssemester auf sich hat, wie du es beantragst und welche Vor- bzw. Nachteile du dadurch haben könntest.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Kompakt Wissen zum Urlaubssemester
- 2 Häufig gestellte Fragen
- 3 Urlaubssemester: Definition
- 4 Wie lang ist ein Urlaubssemester?
- 5 Wozu kann ich ein Urlaubssemester nutzen?
- 6 Urlaub für das Auslandssemester beantragen!
- 7 Urlaubssemester: Vor- & Nachteile
- 8 Schritt für Schritt-Anleitung
- 9 Urlaubssemester und BAföG?
- 10 Fazit
- 11 Quellenverzeichnis
Kompakt Wissen zum Urlaubssemester
Häufig gestellte Fragen
Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Pause vom Studium, welche verschieden Gründe haben kann und für das du einen Antrag stellen musst. Dabei bleibst du als Student immatrikuliert, bist aber oft nur teilweise berechtigt an Lehrveranstaltungen teilzunehmen oder Studienleistungen zu erbringen.
Details zum Urlaubssemester sind abhängig von der Universität oder Hochschule und können deshalb variieren.
Wenn du ein Urlaubssemester beantragen möchtest, solltest du vorher deine Studien- und Prüfungsordnung genau prüfen. Anschließend solltest du dir überlegen für wie lange du ein Urlaubssemester einlegen möchtest.
Ein Urlaubssemester wird in der Hochschulverwaltung spätestens zur Rückmeldung zum neuen Semester beantragt. Abschließend müssen die nötigen Unterlagen eingereicht werden.
Ein Urlaubssemester umfasst je nach Grund ein oder zwei Hochschulsemester. Das heißt ein halbes oder maximal ein ganzes Jahr. Die Ausnaheme ist die Elternzeit, hier kann eine längere Auszeit vom Studium genommen werden.
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Urlaubssemester: Definition
Ein Urlaubssemester ist entweder ein halbes oder ein ganzes Jahr Pause vom Studium. Während dieser Zeit bleiben Studierende immatrikuliert. Allerdings hängt es von der Studien- beziehungsweise Prüfungsordnung ab, ob während des Urlaubssemesters Prüfungen gemacht oder Lehrveranstaltungen besucht werden dürfen.
Während Erstprüfungen nicht abgelegt werden können, ist es häufig möglich, Wiederholungsklausuren zu schreiben. Durch die offizielle Anerkennung der Pause vom Studium wird das Urlaubssemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Es zählt nur als Hochschulsemester.
Auch der studentische Beitragssatz bei den Krankenkassen bleibt in dieser Zeit unverändert. Durch die bestehende Immatrikulation muss ein Urlaubssemester der Krankenkasse nicht gemeldet werden.
Wie lang ist ein Urlaubssemester?
Wie bereits erwähnt kann ein Urlaubssemester ein halbes oder ein ganzes Jahr umfassen. Darunter oder darüber ist an den meisten Hochschulen unzulässig. Eine kürzere Auszeit, die meist krankheitsbedingt genommen werden muss, wird in der Regel durch eine Krankschreibung abgedeckt.
Ein Urlaubssemester, das länger als ein Jahr andauert, ist untypisch und führt zu administrativen Schwierigkeiten. Meist muss es an mehreren universitären Instanzen gesondert genehmigt werden. Auch die Frage, ob die Studieninhalte es zulassen und ob es überhaupt Sinn macht, länger zu pausieren, muss sich gestellt werden.
Ein Ausnahmefall ist hierbei die Elternzeit, bei der bis zu sechs Semestern, die nicht zwingend zusammenhängen müssen, genommen werden können.1
Wozu kann ich ein Urlaubssemester nutzen?
Ein Großteil der Studierenden dient ein Urlaubssemester dazu, Pluspunkte für den eigenen Lebenslauf zu sammeln. Es gibt jedoch auch Studierende, die aufgrund persönlicher Schicksalsschläge ein Urlaubssemester einlegen müssen. Die Möglichkeiten der Nutzung eines Urlaubssemesters sind vielfältig und individuell. Die häufigsten Gründe für ein Urlaubssemester sind im Folgenden kurz zusammengefasst.2
Längerfristige Praktika
Häufig können Praktika über drei Monate nicht parallel zur Vorlesungszeit absolviert werden, deswegen kannst du ein längeres Praktikum auch in einem Urlaubssemester absolvieren. Der Praktikumsvertrag muss bei der Beantragung des Urlaubssemesters jedoch vorliegen.
Erwerbstätigkeit
Wenn Studierende z.B. sich die Fortsetzung des Studiums nur leisten können, wenn sie im Urlaubssemester dafür Geld verdienen, können diese Studierende einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen. Das ist jedoch nur bei einer Vollzeitbeschäftigung möglich und auch hier muss der (Arbeits-)Vertrag bei Antragstellung vorliegen.
Auslandsaufenthalt
Dazu zählen Work & Travel, Sprachkurse, (Teil-)Weltreisen, Auslandspraktika etc. Bedenke, dass dein Auslandsaufenthalt finanziell gesichert ist, da du kein BAföG während des Urlaubssemester bekommst. Wenn du ein Auslandssemester machst, solltest du jedoch versuch einen Antrag auf AuslandsBAföG zu stellen!
Pflege und Betreuung von Angehörigen
Studierende können ihr Studium pausieren, wenn sie sich um Angehörige kümmern möchten. Eine eigene Krankheit kann ebenfalls Grund für ein Urlaubssemester sein – Das Arztattest muss bei Beantragung mit abgegeben werden.
Ehrenamt, Freiwilligendienst
Bescheinigungen vom jeweiligen Ehrenamt und von der Einrichtung, in der der Freiwilligendienst verrichtet werden soll, müssen bei Beantragung vorliegen. Dann können Studierende für ein umfangreiches Ehrenamt oder für den Freiwilligendienst ein Urlaubssemester beantragen.
Viele Studierende nehmen sich für die Schwangerschaft und/oder Elternzeit ein Urlaubssemester, das ist aber nicht unbedingt nötig da es hier Sonderregelungen gibt. Für die Kinderbetreuung können auch mehr als zwei Urlaubssemester genommen werden, die nicht zusammenhängen müssen – Kopie vom Mutterpass bzw. der Geburtsurkunde müssen bei Beantragung vorliegen.
Urlaub für das Auslandssemester beantragen!
Wenn du planst ins Ausland zu gehen, um dort für ein oder zwei Semester zu studieren, solltest du unbedingt ein Urlaubssemester beantragen. In dieser Zeit wird dein Studium in Inland quasi pausiert, die im Auslandssemester erbrachten Leistungen können aber anschließend deinem ECTS Konto in Deutschland angerechnet werden. Die Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass die im Urlaubssemester besuchten Seminare und Klausuren zu deinem eigentlichen Studiengang passen.
Hast du ECTS im Urlaubssemester gesammelt, wird die «Pausierung», welche eigentlich den Stop deiner Semesteranzahl bedeutet, wieder aufgehoben. Die ECTS Punkte aus dem Urlaubssemester werden angerechnet, ebenso wie dein Auslandssemester. Ein Beispiel dazu:
- Dein Verlauf: 1. Semester – 2. Semester – 3. Semester – Urlaubssemester – 4. Semester
- Verlauf beim Auslandssemester: 1. Semester – 2. Semester – 3. Semester – Auslandssemester (Urlaubssemester mit Anrechnung von ECTS) – 5. Semester
Urlaubssemester: Vor- & Nachteile
Auch wenn ein Urlaubssemester beantragen eine persönliche Entscheidung ist, die aufgrund individueller Faktoren getroffen wird, so gibt es dennoch Vor- und Nachteile, die alle Studierende treffen können, die mit dem Gedanken spielen, ein Urlaubssemester einzulegen.
Vorteile eines Urlaubssemesters
Nachteile beim Urlaubssemester
- Auslandserfahrung: Bei deinem Studium kannst du das Urlaubssemester für ein Auslandssemester bzw. Auslandsstudium nutzen
- Regelstudienzeit: Da sich das Urlaubssemester nicht auf die Regelstudienzeit auswirkt, besteht keine Sorge, dass im letzten Semester, wegen Überziehung, auf BAföG verzichtet werden muss.
- Finanziell: Du kannst in deinem Urlaubssemester bis zu einem gewissen Grad arbeiten und dir so dein Studium finanzieren.
- BAföG: Weil du offiziell nicht studierst, bekommst du auch kein BAföG und musst dich anders versorgen (Ausnahmefall AuslandsBAföG)
- Lebenslauf: Durch ein Urlaubssemester verlängert sich Hochschulsemesterzahl und das wird man auch in deinem Lebenslauf sehen. Das solltest du bei einem Bewerbungsgespräch rechtfertigen können.
Ob ein Urlaubssemester beantragen mehr Vor- oder Nachteile hat, ist individuell und kann so nicht eindeutig beantwortet werden. In jedem Fall muss so eine Entscheidung gut durchdacht und mittelfristig geplant werden.
Ich selbst hatte während meines Bachelorstudiengangs ein Urlaubssemester, was ich für einen Auslandsaufenthalt genutzt habe. Ich habe davon in vielfältiger Weise profitiert und würde es jederzeit wieder machen.
Schritt für Schritt-Anleitung
Wesentlich ist es, wenn man ein Urlaubssemester beantragen möchte, zuerst in der eigenen Studien- beziehungsweise Prüfungsordnung nachzusehen. Dort ist das Vorgehen beschrieben und zusätzliche Infos, die speziell den Studiengang betreffen, sind ebenfalls vermerkt. Grundsätzlich kann man die folgenden Schritte abarbeiten, um bei der Beantragung nichts falsch zu machen.3
In der Regel wird innerhalb weniger Tage darüber entschieden, ob dem Urlaubssemester stattgegeben wird. Bei einer Ablehnung sollte die Begründung geprüft werden. Möglicherweise gibt sie darüber Aufschluss, ob es wegen fehlender Unterlagen oder wegen der nicht-Erfüllung bestimmter (Studienfach-spezifischer) Voraussetzungen abgelehnt wurde.
Sollte dies der Fall sein, dann besteht die Chance, das Urlaubssemester zum nächsten Semester noch einmal zu beantragen – dann allerdings mit vollständigen Unterlagen.
Wird das Urlaubssemester genehmigt, bringt das einige Studierende zur nächsten Frage: Was kostet mich ein Urlaubssemester?
Urlaubssemester und BAföG?
Grundsätzlich gilt: Urlaubssemester und BAföG gehen nicht Hand-in-Hand. Nur in Ausnahmefällen wie der nachweislichen Vorbereitung auf eine entscheidende Prüfung kann auch während des Urlaubssemesters BAföG bezogen werden. Das jedoch ist eine individuelle Fallentscheidung. Weniger schwierig ist mit dem Beziehen von Kindergeld. Aber auch hier muss sich individuell im Vorfeld bei der zuständigen Familienkasse informiert werden.4
Anderseits hast du während du dich im Urlaubssemester befindest keine Studiengebühren etc. wodurch du teilweise Geld einsparst. Deine Miete und Lebensmittelkosten bleiben jedoch, falls du z.B. nicht mehr bei deinen Eltern wohnst, dafür musst du unbedingt vorab eine Lösung finden, bevor du dein Urlaubssemester beantragst!
Wenn du ein Auslandssemester machen möchtest und das BAföG im Inhalt deinen BAföG Antrag abgelehnt hat, hast du trotzdem gute Chancen AuslandsBAföG zu erhalten. Falls also eine Uni im Ausland dein Ziel für das Urlaubssemester ist, such das richtige BAföG Amt und stell deinen Antrag!
Fazit
Um euch die Entscheidung für oder gegen ein Urlaubssemester zu vereinfachen, ist hier das Wichtigste noch einmal kurz zusammengefasst:
- Ein Urlaubssemester umfasst ein oder zwei Semester und muss spätestens zur Rückmeldung zum neuen Semester beantragt werden.
- Während des Urlaubssemesters bleibt man immatrikuliert, das Semester zählt jedoch nur als Hochschulsemester und wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
- Erstprüfungen sind nicht zulässig, dafür können Wiederholungsklausuren geschrieben werden.
- Urlaubssemester kann man für viele verschiedene Pläne nutzen, als Werkstudent zu arbeiten jedoch nicht.
- BAföG gibt es in der Zeit des Urlaubssemesters nicht, dafür kann in vielen Fällen das Kindergeld weiterhin bezogen werden.
Quellenverzeichnis
1 Engelhardt, Juliane (2018): Studien- und Prüfungsregelungen, https://www.uni-erfurt.de/familiengerechte-hochschule/studium-kind/studien-und-pruefungsregelungen/, zuletzt aufgerufen am 21.12.2018.
2 LMU München (2018): Beurlaubung vom Studium, https://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/abc_auswahl/beurlaubung/index.html, zuletzt aufgerufen am 21.12.2018.
3 Universität Leipzig: Beispiel für ein solches Antragsformular für ein Urlaubssemester, https://www.uni-leipzig.de/fileadmin/user_upload/Studium/studentensekretariat/pdf/antrag_beurlaubung.pdf, zuletzt aufgerufen am 21.12.2018.
4 Studentenwerk (2018): Studienfinanzierung, https://www.studentenwerke.de/de/node/993, zuletzt aufgerufen am 21.12.2018.